Der Kindergarten bleibt auf behördliche Anweisung bis auf Weiteres geschlossen.
Der Kindergarten "Guter Hirte" bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Eine Notgruppe wird betreut.
In der Notgruppe werden Kinder von Eltern betreut, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten (beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden). Dies muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt und bei der KitTa-Leitung abgegeben werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie am Telefon: 03496/555443
Geistliche Angebote und Begleitung leistet die St. Jakobsgemeinde in Köthen.
So ist zum Beispiel eine Andachtshotline eingerichtet: 03496/3099049
Auch können sie in der Karwoche einen Kindergottesdienst aus Köthen im Internet verfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie dann auf der Seite der St.Jakobsgemeinde.
Neue Verordnung in LSA tritt ab 25.03.2020:
Die neuen Regelungen zur Notbetreuung legen fest: Für einen Anspruch auf Notbetreuung ist es jetzt ausreichend, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Dann kann für Kinder bis zwölf Jahre ein Platz in Kita, Schule oder Hort in Anspruch genommen werden. Für andere Familien gilt wie bisher: Notbetreuung ist möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst.
Weitere Ausnahmen können die Landkreise bzw. kreisfreien Städte für Schlüsselpersonal nach der Verordnung zulassen.